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Unternehmer

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Sie sind Unternehmer ? 

Das Angebot von günstigen Tarifen für Gewerbestrom wächst und wächst. Sie als Gewerbekunde haben die Möglichkeit, auch zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln zu können. Doch durch die Energiekostenkrise gibt es kaum noch günstige Anbieter auf dem Markt.

Mittlerweile bieten verschiedene Stromanbieter weit über 7.000 Gewerbestromtarife an dadurch können sie mit einem Vergleich von Gewerbestrom jährlich mehrere hundert Euro einsparen.

Sie als Gewerbetreibender können so Ihre Stromkosten senken und dadurch auch die Ausgaben für ihren Betrieb dauerhaft senken. Um nun einfach und schnell den passenden Tarif zu finden, muss nur eine Gewerbestrom-Vergleich gestartet werden.

Doch so einfach ist das leider nicht. Der passende Gewerbestromtarif kann anhand eines speziellen Tarifrechners gefunden werden. Schicken Sie uns doch einfach eine Abrechnung Ihres Energieanbieters und den Rest erledigen wir für Sie mit einem passenden Angebot. 

 Selbstverständlich übernehmen wir auch das ganze Procedere für Sie kostenlos und unverbindlich mit Nachsorge. Nach unserer Auswertung, erhalten Sie von uns ein für Sie maßgeschneidertes Konzept

Nutzen Sie doch einfach auch einen Firmeneintrag in unserer Spezialsuchmaschine. Die Basisinformationen sind für sie kostenlos weil wir Sie auch von unserem Branchenbuch gerne überzeugen möchten. Warum ? Weil wir möchten, das Sie auch immer bekannter werden und dadurch auch Ihre Angebote verkaufen. Natürlich erhalten Sie mit einem Premiumeintrag und weitere Funktionen die sie für Ihr Geschäft auch ausbauen können. Sie möchten auch gerne bei sich selbst einkaufen z. B Büromaterial ?  Warum  weil wir Ihnen auch da einen Mehrwert bieten können. Informationen dazu finden Sie unter Shoppingtour.

Wir bieten Ihnen als Unternehmer auch Sonderkonditionen an, wenn Sie zum Beispiel höhere Energieverbräuche haben. Vor allem können wir Ihnen zusätzlich Infrarotheizkörper direkt vom Hersteller anbieten und das auch gerade im Bereich der Altbausanierung. Außerdem schauen Sie in auch in unser Menü für Unternehmer, denn dort finden Sie noch weitere interessante Angebote oder lesen weiter.

 

Sie sind Inhaber einer Hausverwaltung oder Immobiliengesellschaft mit vermieteten Wohnungen.

Dann haben wir ein unschlagbares Angebot für Sie.  Wir bieten Ihnen eine finanzielle Rückvergütung an für den Verbrauch Ihrer Strom und Gaskosten  durch unseren Spotmarketpreis bei Ihrer Wohnungsvermietung. Wie, lassen Sie uns darüber gemeinsam sprechen.

Sie sind ein Unternehmen, das im Verbrauch Ihrer Stromkosten sehr hohe Lastspitzen hat. 
Sie sind im Lebensmittelgewerbe  oder
ähnlichen Bereichen tätig. 

Sie zahlen zur Zeit 2,39 Cent pro kWh an Konzessionsabgaben. Warum reduzieren Sie diese nicht ?

             Bedingung:

      1.Sie verbrauchen mehr als 30.000 kWh im Monat an Strom.

      2. Ihre Lastspitze unterscheiden sich innerhalb 2  Monate um mehr als  30 kWh. 

Dann sollten wir dringend darüber reden: 

Unser Angebot:

Durch unser einmaliges Konzept auf dem Markt, zahlen Sie nur noch 0,11 Cent  pro kWh an
Konzessionsabgaben durch unser neuartiges Konzept, bei dem schon jetzt sehr viele Unternehmer Geld einsparen. 

Energiebeschaffung und Energieberatung ist aktives Kostenmanagement! Eine alte Kaufmannsregel besagt: Im Einkauf liegt der Gewinn! 

Jedoch auch bei Steuern, Abgaben und Umlagen liegt verborgenes Einsparpotenzial.

 

Für die Konzessionsabgabe bestehen gesetzliche Preisobergrenzen. Je nach Gemeindegröße beträgt sie 1,32 bis 2,39 ct/kWh.

Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.

Sondervertragskunden (Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh)

können von einer deutlich reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,11 ct/kWh profitieren.

Das kann je nach Gemeindegröße zu Einsparungen von bis zu 95 Prozent führen. Voraussetzung:

Die gemessene Leistung des Sondervertragskunden muss in mindestens zwei Monaten des Jahres 30 kW überschreiten.

Lastspitzen

sogenannte Lastspitzen treten in vielen Betrieben auf, die zu bestimmten Zeiten einen deutlich erhöhten Stromverbrauch aufweisen.

Diese Spitzen schlagen sich teuer in der Stromrechnung nieder, denn Stromversorger müssen die Leistung, die nur kurz abgerufen wird, sicherheitshalber dauerhaft vorhalten – und es ist schlecht planbar, ob und wann die nächste Spitze kommt.

Daher erhöhen die Anbieter die Stromrechnung und schon eine Lastspitze kann die Kosten für die Abrechnungsperiode in die Höhe treiben.

EINE LÖSUNG – VIELE BRANCHEN </p

– Bäckereien, wenn diese morgens die Backöfen hochfahren,

– Autohäuser, wenn mehrere Elektro-Autos gleichzeitig an den Ladesäulen stehen

-Lebensmittelbetriebe die Abends die meiste Kundschaft haben

– Metallbaubetriebe, in denen Schweißgeräte oder andere energieintensive

  Maschinen laufen,

– Milchbauern, wenn die Melkroboter im Einsatz sind

– und alle Unternehmen die hohe Lastspitzen haben. 

Im Ergebnis treten sogenannte Lastspitzen in vielen Betrieben auf, die zu bestimmten Zeiten einen deutlich erhöhten Stromverbrauch aufweisen. Diese Spitzen schlagen sich teuer in der Stromrechnung nieder, denn Stromversorger müssen die Leistung, die nur kurz abgerufen wird, sicherheitshalber dauerhaft vorhalten – und es ist schlecht planbar, ob und wann die nächste Spitze kommt. Deshalb erhöhen die Anbieter die Stromrechnung und schon eine Lastspitze kann die Kosten für die Abrechnungsperiode in die Höhe treiben.

Der Hintergrund: Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh wird nach Arbeitspreis pro kWh und Leistungspreis pro maximal benötigter Anzahl kWh innerhalb von 15 Minuten gerechnet. Wird ein maximales Leistungsmittel innerhalb eines festgelegten Zeitintervalls überschritten, muss der Kunde/Verbraucher einen erhöhten Leistungspreis über die gesamte Abrechnungsperiode an den Energieversorger entrichten – auch dann, wenn diese Spitze nur ein einziges Mal auftritt.

Der Durchschnittserlös der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland

aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden ist im Jahr 2019 um 4,3 Prozent auf 14,52 Cent je KWh gestiegen. Dieser Wert ist mit anderen Worten als sogenannter Grenzpreis definiert, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Strom ist. Dadurch dürfen Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden dann nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn deren Durchschnittspreis im KWh unter dem Grenzpreis liegt. 

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom und Gas zu nutzen. Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden durch die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Sie möchten vorab mal unseren Tarifrechner testen.
Gehen Sie unter Gewerbe
und sie erhalten eine Vielzahl von Anbieter.

Sie haben was passendes gefunden dann kontaktieren Sie und laden uns Ihr Angebot hoch.

Alternativ haben wir noch andere Vergleichsrechner zur Verfügung.

 

 

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Fragen Sie einfach bei uns an sie erhalten dann günstig ihre persönliche Website für Ihre Bedürfnisse