Messtellenbetrieb – Smartmeter-Digitale Erfassung
Messtellenbetrieb I
Die smarte Lösung für Gewerbe - und Immobilieneigentümer, Hausverwalter und Mieter
Wir haben nun ein einzigartiges Konzept für den Messtellenbetrieb. Ab 01.01.2022 hat ja jeder Mieter die Möglichkeit gesetzlich sich von seinem Vermieter oder seiner Immobilien – Hausverwaltung visuell kalendermonatlich seinen Verbrauch anzusehen. Können Sie sich vorstellen, was das für ein Aufwand wäre?
Die Lösung:
Wir haben nun einen Messtellenbetreiber an Bord, der nicht nur dieses anbietet, sondern darüber hinaus auch alle Verbräuche die sich elektronisch anpingen lassen. Zusätzlich sind sämtliche Verbrauchsdaten auch von anderen Messtellenbetreibern integrierbar. Hierbei hat dieser Betreiber sogar ein Alleinstellungsmerkmal. Gerade in Dortmund gibt es sehr viele Mietverwaltungen die dieses Produkt noch nicht kennen. Somit hat jeder Mieter über das Portal online die Möglichkeit durch einen Zugang sich seine Verbrauchsdaten auch anzusehen. Wenig Aufwand für die Immobilienverwaltung gesetzl. Regelung durchgeführt.
Heizkostenverordnung wird erneuert – das steht drin |
Brandaktuell: Die Novelle der Heizkostenverordnung wurde beschlossen und wird voraussichtlich im September in Kraft treten. Welche Neuerungen der Entwurf enthält, sollte jeder Vermieter wissen! Darum haben wir heute die wichtigsten Eckpunkte für Sie.
Das Bundeskabinett hat gerade die Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen, die nun nur noch auf die Zustimmung des Bundesrats am 17. September wartet. Im Zentrum der Novelle steht eine Anpassung der Verordnung an moderne Möglichkeiten und Anforderungen. Insbesondere soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie nun auch im deutschen Recht Anwendung finden. Aber was bedeute das für Vermieter, bzw. Immobilienbesitzer?
Punkt 1: Die Fernablesbarkeit
In Zukunft sollen alle Verbrauchszähler fernablesbar werden. Fernablesbar bedeute hier in der Regel die Auslesung per Walk-by- oder Drive-by-Technologie. Beispielsweise gibt es in anderen Ländern die Lösung, dass die Zähler so automatisch im Vorbeifahren von Müllwagen abgelesen werden. Damit verbunden haben Sie künftig Pflichten:
- Wenn Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Zähler oder Heizkostenverteiler einbauen, muss dieser fernablesbar sein – außer, es wird nur ein einzelnes Gerät in einem nicht fernablesbaren System ausgetauscht.
- Alle nicht fernablesbaren Geräte müssen bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden – oder Sie rüsten diese Funktion nach.
- Ausnahmen gibt es, wenn die technische Umsetzung im Einzelfall nicht möglich ist – oder wegen unbilliger Härte, wenn der Aufwand der Umrüstung völlig unangemessen wäre.
Punkt 2: Kompatibilität
Fernablesbare Messgeräte müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. So können die Produkte verschiedener Anbieter Informationen untereinander übermitteln.
- Dies müssen Sie gewährleisten für alle Geräte, welche frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden.
- Zusätzlich müssen diese Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
- Für alle bis ein Jahr nach Inkrafttreten bereits existierenden Geräte gilt eine Nachrpstpflicht bis 2031.
Punkt 3: Mitteilungs- und Informationspflichten
Spätestens hier wird es nun für den einen oder anderen wirklich anstrengend. Künftig müssen Sie nämlich Ihren Mietern regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen.
- Ab 2022 sind Sie zu einer monatlichen Mitteilung verpflichtet!
- Zudem müssen Sie zusätzliche Informationen liefern, etwa den Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des aktuellen Energieverbrauchs mit dem im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die gute Nachricht: Dafür genügt eine elektronische Mitteilung, etwa eine E-Mail. Ebenfalls möglich ist die Mitteilung über ein Webportal. Sie müssen aber in jedem Fall den Nutzer aktiv darauf hinweisen, dass es dort neue Informationen gibt. SIE müssen aktiv werden, der Mieter soll sich nicht auf die Suche machen müssen.
Punkt 4: Bei Verstoß darf der Mieter kürzen!
Wenn Sie trotz Verordnung keine entsprechenden Geräte installieren oder Ihre Mieter nicht mit den erforderlichen Informationen versorgen, so dürfen diese ihren Kostenanteil um 3% je Verstoß kürzen.
Für Unternehmen
Messstellenbetrieb II
Messstellenbetreiber:
Messstellenbetrieb seit 2017 im Portfolio
Wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Erfahrung aus über 2.000 umgebauten Messstellen
– Leistungsspektrum:
Gerätebeschaffung
Prozessmanagement und Zählerumbau
Durchführung des Messstellenbetriebes
Wartung und ggf. Störungsbeseitigung
Visualisierung und Auswertung der Messdaten im Mitgliederportal
Basis-Paket - ab 10.000 kWh
Das Basis-Paket (SLP) enthält folgende Leistungen:
Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, Zählerinstallation, Zählerfernauslesung
Tägliche Bereitstellung der Verbrauchswerte im Mitgliederportal
Anbindung von EEG- und KWKG-Anlagen, sofern vorhanden
Turnusabrechnung anhand von monatlichen Echtwerten (Nur wenn Lieferant e.optimum)
Monatlicher Energiereport per Email
• 1 – 20.000 kWh:
117,65 €
(140,- € brutto)
• 20.001 – 50.000 kWh:
151,26 €
(180,- € brutto)
• ab 50.001 kWh:
176,47 €
(210,- € brutto)
Weitergabe eventueller Wandlerkosten des VNB 1:1
Jahrespreis:
Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate
Premium-Paket – Upgrade zum Basis-Paket
Das Premium-Paket (SLP) enthält:
Alle Vorteile des Basis-Paketes
Messung der Leistungsspitzen für mögliche Konzessionsabgaben-Ersparnis
Jahrespreis: Preis Basispaket + 167,24 € (199,- € brutto)
Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate
Premium-Plus-Paket – Upgrade zum Basis-Paket „all inklusive“
Das Premium-Plus-Paket (SLP) enthält:
Alle Vorteile des Basis- und des Premium-Paketes
Quartalsweiser Leistungsspitzenbericht (bei Leistungsspitzen ab 25 kW)
Verbrauchsgenaue Monatsabschläge (wenn Lieferant e.optimum)
höhere Liquidität, da Zahlung der VMA erst im Folgemonat
Einmal monatlich Sonderablesung (falls gewünscht)
Jahrespreis: Preis Basispaket + 209,25 € (249,- € brutto)
Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate
RLM-Paket
Das RLM-Paket (nur RLM) enthält folgende Leistungen:
Gerätebeschaffung, Marktkommunikation
Zählerinstallation – i. d. R. ohne Stromabschaltung möglich
Tägliche Bereitstellung der Verbrauchswerte im Mitgliederportal
Anbindung von EEG- und KWKG-Anlagen, sofern Zustimmung eopt vorliegt
Monatlicher Energiereport per Email
Weitergabe der Wandlerkosten des VNB 1:1 an den Kunden
Jahrespreis: 399,00 € (474,81 € brutto)
Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 48 Monate
Änderungen im Messstellenbetrieb
Das änderte sich zum 01.01.2021:
Neues Abnahmestellenformular – für alle Pakete verwendbar
Neue AGB – für alle Pakete verwendbar
Weitergabe der Wandlerkosten des VNB für alle Pakete
Neusetzer ab sofort gegen Aufpreis möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich
Bilanzierungswechsel (SLP/RLM) möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich
Direktvermarktung möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich
einmaliger Aufpreis auf 2-Tarif-Zähler 109,00 € netto – gilt nicht für Premium- und Premium-Plus-Paket
Im SLP-Bereich keine Stecktechnik, keine Wechselstromzähler und keine Wärmestromzähler möglich
betrifft Einzelfälle!
Paketübersicht
Leistungen |
|
|
|
|
Jahrespreis (netto/ Jahr) | 1 – 20.000 kWh: 117,65 € 20.001 – 50.000 kWh: 151,26 € ab 50.001 kWh: 176,47 € | Preis Basispaket + 167,24 € | Preis Basispaket + 209,25 € | 399,00 € |
Jahrespreis (brutto/ Jahr) | 1 – 20.000 kWh: 140,00 € 20.001 – 50.000 kWh: 180,00 € ab 50.001 kWh: 210,00 € | Preis Basispaket + 199,00 € | Preis Basispaket + 249,00 € | 474,81 € |
Laufzeit | 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate | 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 48 Monate |
Prozessablauf
Bei Bilanzierungswechseln, Neusetzern und Direktvermarktung
bitte vorherige Abstimmung mit Team MSB
Erfassung der Verträge und Prüfung durch e.optimum
Prüfung der Wechselmöglichkeit gem. den vorliegenden Unterlagen + Fotos
Terminbestätigung nach erfolgter Abstimmung zwischen Techniker und Mitglied
Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und Terminfindung
Erfolgreicher Umbau der Messstelle
Ab dem nächsten Tag Zugang zu den Messwerten im Kundenportal
Ihre Vorteile
Alles aus einer Hand: Strom- und Gasbelieferung + Strommessung = 1 Ansprechpartner
Fünf Leistungspakete zur optimalen Ausnutzung des Leistungs-/Nutzungsverhältnisses
Kostenersparnis durch Visualisierung und Auswertung im Mitgliederportal
Stromfresser erkennen
Energieeinsparpotentiale realisieren – Geld sparen!
Kostenersparnis durch Reduzierungen bei den gesetzlichen Abgaben
Vollständige Abrechnungs- und Kostenkontrolle
Alles noch einmal auf einen Blick für Laptop
Die Leistungen
Ihre Vorteile
Basis
Premium
Premium- Plus
RLM
Verbrauchsprofil
Standard-Lastprofil (SLP)
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Zählerwechsel
Keine Zusatzkosten für den Umbau der Messtechnik
X
X
X
X
Verbrauchsmessung
Viertelstündliche Messung der Energieverbräuche
X
X
X
X
Messung der Einspeisung
Messung der eingespeisten Energiemengen aus EEG- und KWKG-Anlagen bis 99,9 kWp (größere Erzeugungsanlagen auf Anfrage)
X
X
X
X
Turnusabrechnung auf Basis des monatlichen Echtverbrauchs*
Turnusabrechnung anhand der monatlich gemessenen Werte anstatt des festgelegten Standardlastprofils
X
X
X
Monatsabrechnung
Zugang Mitglieder-Portal
Detaillierte Analyse des viertelstündlich gemessenen Verbrauchs
X
X
X
X
Monatsabrechnung
Messung der Leistungsspitzen
Möglichkeit der Reduzierung gesetzlicher Abgaben von bis zu 2,28 Ct/kWh
X
X
X
Quartalsweiser Push-Bericht
Information über die Leistungsspitzen und Hinweis zur Erreichung der Voraussetzungen für die Reduzierung der gesetzlichen Abgaben
X
Monatsabrechnung
Verbrauchsgenaue Monatsabschläge*
Keine Vorauszahlung des Abschlages
Verbrauchsgenaue monatliche Ist-Abrechnung
Höhere Liquidität durch Zahlung der Abschläge erst im Folgemonat
X
Monatsabrechnung
Sonderablesungen
Messwerte für Zwischenrechnungen
X
X
Preise (netto/Jahr)
Verbrauchsklasse: 1 – 20.000 kWh/a
117,65 €
284,89 €
326,90 €
399,00 €
Verbrauchsklasse: 20.001 – 50.000 kWh/a
151,26 €
318,50 €
360,51 €
Verbrauchsklasse: ab 50.001 kWh/a
176,47 €
343,71 €
385,72 €
Aufpreis Zweitarifzähler einmalig
Hoch- und Niedertarif Messung
109,00 €
enthalten
enthalten
Kosten für Stromwandler bei Wandlermessung (sofern vorhanden)
Zählertausch ohne Stromabschaltung möglich
Kosten werden ohne Aufschlag durchgereicht
Vertragslaufzeit
8 Jahre,
Verlängerung 36 Monate
8 Jahre,
Verlängerung 48 Monate