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Messtellenbetrieb – Smartmeter-Digitale Erfassung

Messtellenbetrieb I

Die smarte Lösung für Gewerbe - und Immobilieneigentümer, Hausverwalter und Mieter

Wir haben nun ein einzigartiges Konzept für den Messtellenbetrieb. Ab 01.01.2022 hat ja jeder Mieter die Möglichkeit gesetzlich sich von seinem Vermieter oder seiner Immobilien – Hausverwaltung visuell kalendermonatlich seinen Verbrauch anzusehen. Können Sie sich vorstellen, was das für ein Aufwand wäre?

Die Lösung:

Wir haben nun einen Messtellenbetreiber an Bord, der nicht nur dieses anbietet, sondern darüber hinaus auch alle Verbräuche die sich elektronisch anpingen lassen. Zusätzlich sind sämtliche Verbrauchsdaten auch von anderen Messtellenbetreibern integrierbar. Hierbei hat dieser Betreiber sogar ein Alleinstellungsmerkmal. Gerade in Dortmund gibt es sehr viele Mietverwaltungen die dieses Produkt noch nicht kennen. Somit hat jeder Mieter über das Portal online die Möglichkeit durch einen Zugang sich seine Verbrauchsdaten auch anzusehen. Wenig Aufwand für die Immobilienverwaltung gesetzl. Regelung durchgeführt.

Heizkostenverordnung wird erneuert – das steht drin

Brandaktuell: Die Novelle der Heizkostenverordnung wurde beschlossen und wird voraussichtlich im September in Kraft treten. Welche Neuerungen der Entwurf enthält, sollte jeder Vermieter wissen! Darum haben wir heute die wichtigsten Eckpunkte für Sie.

Das Bundeskabinett hat gerade die Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen, die nun nur noch auf die Zustimmung des Bundesrats am 17. September wartet. Im Zentrum der Novelle steht eine Anpassung der Verordnung an moderne Möglichkeiten und Anforderungen. Insbesondere soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie nun auch im deutschen Recht Anwendung finden. Aber was bedeute das für Vermieter, bzw. Immobilienbesitzer?

Punkt 1: Die Fernablesbarkeit

In Zukunft sollen alle Verbrauchszähler fernablesbar werden. Fernablesbar bedeute hier in der Regel die Auslesung per Walk-by- oder Drive-by-Technologie. Beispielsweise gibt es in anderen Ländern die Lösung, dass die Zähler so automatisch im Vorbeifahren von Müllwagen abgelesen werden. Damit verbunden haben Sie künftig Pflichten:

  • Wenn Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Zähler oder Heizkostenverteiler einbauen, muss dieser fernablesbar sein – außer, es wird nur ein einzelnes Gerät in einem nicht fernablesbaren System ausgetauscht.
  • Alle nicht fernablesbaren Geräte müssen bis Ende 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden – oder Sie rüsten diese Funktion nach.
  • Ausnahmen gibt es, wenn die technische Umsetzung im Einzelfall nicht möglich ist – oder wegen unbilliger Härte, wenn der Aufwand der Umrüstung völlig unangemessen wäre.

Punkt 2: Kompatibilität

Fernablesbare Messgeräte müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. So können die Produkte verschiedener Anbieter Informationen untereinander übermitteln.

  • Dies müssen Sie gewährleisten für alle Geräte, welche frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden.
  • Zusätzlich müssen diese Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
  • Für alle bis ein Jahr nach Inkrafttreten bereits existierenden Geräte gilt eine Nachrpstpflicht bis 2031.

Punkt 3: Mitteilungs- und Informationspflichten

Spätestens hier wird es nun für den einen oder anderen wirklich anstrengend. Künftig müssen Sie nämlich Ihren Mietern regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen.

  • Ab 2022 sind Sie zu einer monatlichen Mitteilung verpflichtet!
  • Zudem müssen Sie zusätzliche Informationen liefern, etwa den Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des aktuellen Energieverbrauchs mit dem im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die gute Nachricht: Dafür genügt eine elektronische Mitteilung, etwa eine E-Mail. Ebenfalls möglich ist die Mitteilung über ein Webportal. Sie müssen aber in jedem Fall den Nutzer aktiv darauf hinweisen, dass es dort neue Informationen gibt. SIE müssen aktiv werden, der Mieter soll sich nicht auf die Suche machen müssen.

Punkt 4: Bei Verstoß darf der Mieter kürzen!

Wenn Sie trotz Verordnung keine entsprechenden Geräte installieren oder Ihre Mieter nicht mit den erforderlichen Informationen versorgen, so dürfen diese ihren Kostenanteil um 3% je Verstoß kürzen.

Für Unternehmen

Messstellenbetrieb II

    1. Messstellenbetreiber:

      • Messstellenbetrieb seit 2017 im Portfolio

      • Wettbewerblicher Messstellenbetreiber

      • Erfahrung aus über 2.000 umgebauten Messstellen

    1.   Leistungsspektrum:

      • Gerätebeschaffung

      • Prozessmanagement und Zählerumbau

      • Durchführung des Messstellenbetriebes

      • Wartung und ggf. Störungsbeseitigung

      • Visualisierung und Auswertung der Messdaten im Mitgliederportal

Basis-Paket - ab 10.000 kWh

Das Basis-Paket (SLP) enthält folgende Leistungen:

      • Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, Zählerinstallation, Zählerfernauslesung

      • Tägliche Bereitstellung der Verbrauchswerte im Mitgliederportal

      • Anbindung von EEG- und KWKG-Anlagen, sofern vorhanden

      • Turnusabrechnung anhand von monatlichen Echtwerten (Nur wenn Lieferant e.optimum)

      • Monatlicher Energiereport per Email

      • 1 20.000 kWh:

        117,65

        (140,- brutto)

        20.001 50.000 kWh:

        151,26

        (180,- brutto)

        ab 50.001 kWh:

        176,47

        (210,- brutto)

        Weitergabe eventueller Wandlerkosten des VNB 1:1

Jahrespreis:

Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate

Premium-Paket – Upgrade zum Basis-Paket

Das Premium-Paket (SLP) enthält:

      • Alle Vorteile des Basis-Paketes

      • Messung der Leistungsspitzen für mögliche Konzessionsabgaben-Ersparnis

Jahrespreis: Preis Basispaket + 167,24 (199,- brutto)

Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate

Premium-Plus-Paket – Upgrade zum Basis-Paket „all inklusive“

     Das Premium-Plus-Paket (SLP) enthält:

      • Alle Vorteile des Basis- und des Premium-Paketes

      • Quartalsweiser Leistungsspitzenbericht (bei Leistungsspitzen ab 25 kW)

      • Verbrauchsgenaue Monatsabschläge (wenn Lieferant e.optimum)

         höhere Liquidität, da Zahlung der VMA erst im Folgemonat

      • Einmal monatlich Sonderablesung (falls gewünscht)

      Jahrespreis: Preis Basispaket + 209,25 (249,- brutto)

      Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate

RLM-Paket

Das RLM-Paket (nur RLM) enthält folgende Leistungen:

      • Gerätebeschaffung, Marktkommunikation

      • Zählerinstallation i. d. R. ohne Stromabschaltung möglich

      • Tägliche Bereitstellung der Verbrauchswerte im Mitgliederportal

      • Anbindung von EEG- und KWKG-Anlagen, sofern Zustimmung eopt vorliegt

      • Monatlicher Energiereport per Email

      • Weitergabe der Wandlerkosten des VNB 1:1 an den Kunden

Jahrespreis: 399,00 (474,81 brutto)

Vertragslaufzeit: 8 Jahre, anschließend Verlängerung um 48 Monate

Änderungen im Messstellenbetrieb

Das änderte sich zum 01.01.2021:

      • Neues Abnahmestellenformular für alle Pakete verwendbar

      • Neue AGB für alle Pakete verwendbar

      • Weitergabe der Wandlerkosten des VNB für alle Pakete

      • Neusetzer ab sofort gegen Aufpreis möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich

      • Bilanzierungswechsel (SLP/RLM) möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich

      • Direktvermarktung möglich Vorherige Abstimmung mit e.optimum erforderlich

      • einmaliger Aufpreis auf 2-Tarif-Zähler 109,00 netto gilt nicht für Premium- und Premium-Plus-Paket

      • Im SLP-Bereich keine Stecktechnik, keine Wechselstromzähler und keine Wärmestromzähler möglich

                  betrifft Einzelfälle!

Paketübersicht

Leistungen

  • Zählerbeschaffung, -installation und Fernauslesung (15 Min-Werte)

  • Tägliche Datenübermittlung an berechtigte Stellen

  • Auswertungsmöglichkeit per Onlineportal

  • Anbindung von EEG- und KWKG-Anlagen, sofern vorhanden

  • monatlicher Energiereport per E-Mail mit Informationen zum Monatsverbrauch.

  • Nur wenn Lieferant e.opt: Turnusabrechnung auf Basis der „Ist-Verbräuche“

  • alle Vorteile des Basis-Paketes

  • Messung der Leistungsspitzen für mögliche Konzessionsabgaben- Ersparnis

  • monatlicher Energiereport per E-Mail:

    • Informationen zum Monatsverbrauch

    • Info zur Leistungsspitze -> reduzierte Konzessionsabgabe

  • alle Vorteile des Basis- und des Premium-Paketes

  • quartalsweiser Push-Bericht (bei Leistungsspitzen zw. 25 und 30 kW)

  • verbrauchsgenaue Monatsabschläge (Nur wenn Lieferant e.optimum)

  • einmal monatlich Sonderablesung (auf Kundenwunsch)

  • Gerätebeschaffung

  • Wechselprozess

  • Installation – in der Regel ohne Stromabschaltung möglich

  • Messung und tägliche Datenübermittlung an berechtigte Stellen

  • Auswertungsmöglichkeit per Onlineportal

Jahrespreis (netto/ Jahr)

1 – 20.000 kWh: 117,65 €

20.001 – 50.000 kWh: 151,26 €

ab 50.001 kWh: 176,47 €

Preis Basispaket + 167,24 €

Preis Basispaket + 209,25 €

399,00 €

Jahrespreis (brutto/ Jahr)

1 – 20.000 kWh: 140,00 €

20.001 – 50.000 kWh: 180,00 €

ab 50.001 kWh: 210,00 €

Preis Basispaket + 199,00 €

Preis Basispaket + 249,00 €

474,81 €

Laufzeit

8 Jahre, anschließend Verlängerung um 36 Monate

8 Jahre, anschließend Verlängerung um 48 Monate

Prozessablauf

  1. Bei Bilanzierungswechseln, Neusetzern und Direktvermarktung

      bitte vorherige Abstimmung mit Team MSB 

  1. Erfassung der Verträge und Prüfung durch e.optimum

      Prüfung der Wechselmöglichkeit gem. den vorliegenden Unterlagen + Fotos

  1. Terminbestätigung nach erfolgter Abstimmung zwischen Techniker und Mitglied

  2. Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und Terminfindung

  3. Erfolgreicher Umbau der Messstelle

     Ab dem nächsten Tag Zugang zu den Messwerten im  Kundenportal

Ihre Vorteile

  • Alles aus einer Hand: Strom- und Gasbelieferung + Strommessung = 1 Ansprechpartner

  • Fünf Leistungspakete zur optimalen Ausnutzung des Leistungs-/Nutzungsverhältnisses

  • Kostenersparnis durch Visualisierung und Auswertung im Mitgliederportal

    • Stromfresser erkennen

    • Energieeinsparpotentiale realisieren – Geld sparen!

  • Kostenersparnis durch Reduzierungen bei den gesetzlichen Abgaben

  • Vollständige Abrechnungs- und Kostenkontrolle

Alles noch einmal auf einen Blick für Laptop

Die Leistungen

Ihre Vorteile

Basis

Premium

Premium- Plus

RLM

Verbrauchsprofil

 

Standard-Lastprofil (SLP)

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Zählerwechsel

Keine Zusatzkosten für den Umbau der Messtechnik

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Verbrauchsmessung

Viertelstündliche Messung der Energieverbräuche

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Messung der Einspeisung

Messung der eingespeisten Energiemengen aus EEG- und KWKG-Anlagen bis 99,9 kWp (größere Erzeugungsanlagen auf Anfrage)

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Turnusabrechnung auf Basis des monatlichen Echtverbrauchs*

Turnusabrechnung anhand der monatlich gemessenen Werte anstatt des festgelegten Standardlastprofils

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Monatsabrechnung

Zugang Mitglieder-Portal

Detaillierte Analyse des viertelstündlich gemessenen Verbrauchs

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Monatsabrechnung

Messung der Leistungsspitzen

Möglichkeit der Reduzierung gesetzlicher Abgaben von bis zu 2,28 Ct/kWh

 

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Quartalsweiser Push-Bericht

Information über die Leistungsspitzen und Hinweis zur Erreichung der Voraussetzungen für die Reduzierung der gesetzlichen Abgaben

  

X

Monatsabrechnung

Verbrauchsgenaue Monatsabschläge*

  1. Keine Vorauszahlung des Abschlages

  2. Verbrauchsgenaue monatliche Ist-Abrechnung

  3. Höhere Liquidität durch Zahlung der Abschläge erst im Folgemonat

  

X

Monatsabrechnung

Sonderablesungen

Messwerte für Zwischenrechnungen

  

X

X

Preise (netto/Jahr)

Verbrauchsklasse: 1 20.000 kWh/a

117,65

284,89

326,90

399,00

Verbrauchsklasse: 20.001 50.000 kWh/a

151,26

318,50

360,51

Verbrauchsklasse: ab 50.001 kWh/a

176,47

343,71

385,72

Aufpreis Zweitarifzähler einmalig

Hoch- und Niedertarif Messung

109,00

enthalten

enthalten

 

Kosten für Stromwandler bei Wandlermessung (sofern vorhanden)

Zählertausch ohne Stromabschaltung möglich

Kosten werden ohne Aufschlag durchgereicht

Vertragslaufzeit

 

8 Jahre,

Verlängerung 36 Monate

8 Jahre,

Verlängerung 48 Monate

de_DEDeutsch
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